Bekanntlich muss der Vermieter über die Betriebskostenvorauszahlungen (Nebenkostenvorauszahlungen) jährlich abrechnen, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In Zeiten des Internets und der elektronischen Kommunikation stellt sich die Frage, inwieweit die Übersendung der Betriebs
Auch der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung muss jährlich über die von seinem Mieter erhaltenen Betriebskostenvorauszahlungen (Nebenkostenvorauszahlungen) abrechnen. Allerdings ist es nicht zulässig, wenn der Vermieter seine vom Hausverwalter erhaltene Jahresabrechnung „mal
Wurden im Mietvertrag Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, hat der Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraums darüber abzurechnen, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dazu ist es erforderlich, dass der Vermieter in der Betriebskostenabrechnu
Wenn der Vermieter über die erhaltenen Betriebskostenvorauszahlungen jährlich abrechnet, muss er in der Betriebskostenabrechnung die angefallen Betriebskosten einzeln auflisten und auf die betreffenden Wohnungen verteilen. Dabei ist als Umlageschlüssel bzw. Verteilerschlüssel die Wohn
Der Vermieter muss über die erhaltenen Betriebskostenvorauszahlungen jährlich abrechnen, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dabei sind die angefallen Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung im Einzelnen exakt aufzuführen und auf die einzelnen Wohnungen zu verteilen. Wu
Vielfach wird Mietern empfohlen, zweifelhafte Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen (Nebenkostenabrechnungen) nur unter Vorbehalt zu zahlen. Stellenweise wird sogar behauptet, eine vorbehaltlose Zahlung auf eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung stelle ein Schuldanerkenntn