Die Grundsteuer darf der Vermieter auf seine Mieter vollständig umlegen, § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Erforderlich ist dafür aber, dass die Umlage der Grundsteuer im Mietvertrag auch vereinbart ist. Dazu muss der Vermieter die Position „Grundsteuer“ genau bezeichnen od
Überwiegend sind in Mietverträgen Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart. Über diese Vorauszahlungen muss der Vermieter jährlich abrechnen. Dabei darf er in der Betriebskostenabrechnung aber noch lange nicht alle Kosten auf die Mieter umlegen. Zulässig ist nur die Verteilung der in
Sind zwischen Vermieter und Mieter im Mietvertrag monatliche Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, darf der Vermieter nur die 17 in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgelisteten Kostenpositionen umlegen. Dabei sind in § 2 BetrVK die Kostenpositionen der Nummern1 bis 16 genau
Im Mietrecht ist häufig von Betriebskosten die Rede. Dieser Begriff findet sich nicht nur im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Betriebskostenverordnung (BetrKV), sondern spielt etwa auch im Zusammenhang mit der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) eine Rolle. Dabei sind Betriebsk
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Vermieter durch das Eigentum am Grundstück oder den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen, § 1 Absatz 1 Satz 1 Betriebskostenverordnung (BetrVK). Das heißt aber n
In einem Mietvertrag können die Parteien vereinbaren, dass der Mieter neben der Miete auch die Betriebskosten zu tragen hat. Der Begriff der Betriebskosten wird dabei in § 556 Abs. 1 S. 2 BGB definiert als „Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bes
In einigen Betriebskostenabrechnungen finden sich Kosten für die Dachrinnenreinigung des bewohnten Hauses. Er stellt sich hier die Frage, ob der Vermieter berechtigt ist, diese Kosten tatsächlich auf den Mieter umzulegen. Die Kosten für die Dachrinnenreinigung werden in dem Katalog de
Alle Unkosten und Aufwendungen, die Vermieter für ihre Immobilie haben, sind auf ihre Mieter nicht umlegbar. Umlagefähig sind nur die 17 verschiedenen Kostenarten, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt sind. Hinzu kommt, dass die nicht nur die Betriebskostenvorauszah