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Betriebskostenabrechnung: Wer hilft mir weiter?

Februar 10, 2016
von Betriebskostenabrechnung.com
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Kaum soll die gerade eingetroffene Betriebskostenabrechnung überprüft werden, beginnt für viele Mieter das Stochern im Nebel. Nicht nachvollziehbare Kostensteigerungen, eine Vielzahl von Kostenpositionen, diverse Abkürzungen für Umlageschlüssel und ein unübersichtliches Zahlenmeer. Hier den Durchblick zu behalten, ist in der Tat nicht ganz einfach.

Und trotzdem unterliegt die Betriebskostenabrechnung bestimmten Regeln, die im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in der Betriebskostenverordnung (BetrKV), in der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) und von der Rechtsprechung aufgestellt werden. Wo Sie hierzu und bei weiteren Fragen zur Abrechnung Hilfe finden, lesen Sie hier.

 

Vermieter befragen: Erste Erklärungen

Wer zur Betriebskostenabrechnung oder zu einzelnen Kostenpositionen hat, kann den Vermieter um erste Erklärungen bitten. Daneben besteht beim Vermieter ein Einsichtsrecht in die Original-Unterlagen, Bei weiteren Entfernungen zum Vermieter oder sonstigen einer Einsichtnahme entstehenden Gründen wandelt sich das Einsichtsrecht in einen Anspruch auf Zusendung der Belege in Kopie gegen Kostenerstattung.

Fachliteratur hinzuziehen: Nicht ganz unproblematisch

Sicherlich gibt es gerade zum Thema Betriebskostenabrechnung einige gute Praxisratgeber zu überschaubaren Preisen, die verständlich geschrieben sind. Soll aber nicht „die Katze im Sack“ gekauft, sondern das Werk vor dem Kauf erst eingesehen werden, stellt sich Frage, welche Buchhandlung dieses vorrätig hat. Ein anderes Problem ist dann, dass sich die gesuchte Lösung meist nicht finden lässt. Undschließlich kann es passieren, dass sich seit der Veröffentlichung des Werkes aufgrund einer aktuellen Gerichtsentscheidung die Rechtslage geändert hat. Diese Probleme bestehen ebenfalls, wenn die örtliche Stadtbücherei aufgesucht wird.

Internet-Seite „Betriebskostenabrechnung.com“ (und andere)

Aktuelle Informationen liefert das Internet. Speziell unserer Seite Betriebskostenabrechnung.com (nutzen Sie unsere Suche) ist auf die Bedürfnisse der ratsuchenden Vermieter und Mieter zugeschnitten. Neben den zahlreichen Fachartikeln von kompetenten Autoren ist die oben rechts auf der Seite angeordnete Suchfunktion eine große Hilfe. Mit ihr lassen sich die nach Eingabe des Stichworts die einschlägigen Artikel zum konkreten Sachverhalt schnell und sicher finden, wobei Praxis-Beispiele die rechtlichen Gegebenheiten erläutern. Tipps zur Vorgehensweise mit Muster-Formulierungen und Checklisten bieten höchst praxisorientierte Lösungsmöglichkeiten. Weiterführende Textbeiträge sind am Ende eines jeden Artikels genannt und lassen sich unmittelbar anklicken.

Darüber hinaus sind der Internet-Seite erfahrene Rechtsanwälte angeschlossen, die eine Online-Telefonberatung anbieten. Die Minute kostet 1,99 Euro, so dass eine durchschnittlich sechsminütige Beratung lediglich knapp 12 Euro kostet. Aber auch die Möglichkeit zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung besteht. So belaufen sich die Kosten für eine Standard-Prüfung auf 79,00 Euro und für eine Premium-Überprüfung auf 119 Euro. Das Muster einer Prüfung zeigt dabei anschaulich, welche Leistung die Anwälte bieten.

Mehr zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung erfahren.

Mietervereine des DMB: Rechtliche Beratung für Mitglieder

Die Mitglieder einer der zahlreichen Mietervereine des Deutschen Mieterbundes (DMB) können sich beim örtlichen Verein kostenlos rechtlich beraten lassen. Die Kosten für die Mitgliedschaft betragen zwischen 50 und 90 Euro, wobei in dem Betrag häufig auch eine Mietrechtsschutzversicherung enthalten ist. Gerade mit Betriebskostenabrechnungen sind die Vereine bestens vertraut.

Rechtsanwälte: Interessenvertretung bis vor Gericht

Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, bieten ihren Mandanten neben der Rechtsberatung auch die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung. Die Höhe der Gebühren für deren Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei sind die Gebühren regelmäßig umso höher, je höher der Gegenstandswert bzw. Streitwert der betreffenden Angelegenheit ist. Eine Erstberatung kostet allerdings generell bis zu höchstens knapp 200 Euro. Wer eine Mietrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, braucht die Anwalts- und Gerichtskosten nicht zu scheuen, da er lediglich eine etwaige Selbstbeteiligung zu zahlen hat.

Kristallisiert sich heraus, dass keine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter möglich und ein Rechtsstreit wahrscheinlich ist, sollte frühzeitig ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Viele Anwälte bieten auch eine Online-Beratung an.

Dazu gehören ebenfalls die der Internet-Seite betriebskostenabrechnung.com angeschlossenen Rechtsanwälte. Die Kosten für eine durchschnittliche Beratung von ca. sechs Minuten kosten knapp 12 Euro. Ebenso kann die die Betriebskostenabrechnung vom Anwalt einer Standard-Prüfung für 79,00 Euro oder einer Premium-Überprüfung für 119 Euro unterzogen werden.

Regelmäßig keine Hilfestellung bei Fragen zur Betriebskostenabrechnung bieten die im Internet häufig anzutreffenden Foren zum Mietrecht. Dort wird vielfach juristisches Unwissen mit juristischem Halbwissen gepaart, was im konkreten Einzelfall zu unangenehmen und kostenintensiven Weiterungen führen kann.

Weitere passende Artikel hier im Portal:

  1. Mieter widerspricht Betriebskostenabrechnung: Wie geht es jetzt weiter?
Über den Autor
Wozu dieses Portal? Ganz einfach, weil der gesamte Bereich der Betriebskosten so wahnsinnig umfangreich ist und es unzählige Fragen zur Betriebskostenabrechnung gibt. Wir wollen hier Wissen für Mieter und Vermieter zusammentragen.

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