Bankverbindung mitteilen: Was Mieter wissen sollten
Zur Überweisung des Guthabens aus der Betriebskostenabrechnung hat der Vermieter 30 Tage Zeit, danach gerät er in Verzug, § 286 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Möchte der Mieter sicher gehen, dass sein Schreiben mit der Bankverbindung den Vermieter auch erreicht (und nicht mit der einfachen Briefpost verloren geht), kann er das Schreiben in den Hausbriefkasten des Vermieters einwerfen oder mittels Einwurfeinschreiben versenden.