Ist im Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten auf den Mieter vereinbart, muss der Vermieter jährlich über die Betriebskostenvorauszahlungen abrechnen. Dabei kann der Vermieter selber die Betriebskostenabrechnung erstellen oder damit eine externe Firma beauftragen, die einen Abrechn
Wohnungssuchende werden bei der Frage nach den Kosten für das mögliche neue Heim häufig mit den Begriffen „Kalt- und Warmmiete“ konfrontiert. Was darunter genau verstanden wird, ist aber nicht allen Mietern klar. Die Kenntnis dieser Begriffe ist jedoch äußerst wichtig, damit die Koste
Gradtagszahlen spielen bei einem Mieterwechsel (Nutzerwechsel) während der Abrechnungsperiode eine große Rolle. Zieht ein Mieter während des laufenden Abrechnungszeitraums aus und ein anderer Mieter ein, muss der Vermieter beim Verbrauch für Heizung und Warmwasser eine Zwischenablesun
In vielen Mehrfamilienhäusern sind Gasetagenheizungen installiert. Im Unterschied zur Zentralheizung, bei der die gesamte Wärmeversorgung über einen zentralen Kessel erfolgt, ist bei der Gasetagenheizung für die Wärme in jeder Wohnung eine jeweils darin angebrachte Therme zuständig. M
Über die mietvertraglich roreinbarten Betriebskostenvorauszahlungen muss der Vermieter einmal jährlich abrechnen. Dazu gehört auch die Heizkostenabrechnung (meist als Bestandteil der Betriebskostenabrechnung), bei der die Kostenverteilung für Heizung und Warmwasser nach der Heizkosten
Bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung darf der Vermieter wählen, ob er nach dem Abflussprinzip oder dem Leistungsprinzip abrechnet. Das gilt aber nicht für die Heizkostenabrechnung. Hier ist das Abflussprinzip (Ausgabenabrechnung) unanwendbar. Nach dem Abflussprinzip darf der Ve
Wurden zwischen Vermieter und Mieter mietvertraglich Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, muss der Vermieter einmal jährlich darüber abrechnen, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Hängen die Betriebskosten dabei vom erfassten Verbrauch ab, sind diese nach einem Maßstab um
Ob nun im Mietvertrag eine Betriebskostenvorauszahlung oder eine Betriebskostenpauschale vereinbart ist: Die Bestimmungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) sind grundsätzlich zu beachten und können mietvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Der Vermieter muss daher in der Regel