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Musterbrief: Aufforderung zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung

April 06, 2021
von Betriebskostenabrechnung.com
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Über mietvertraglich festgelegte Betriebskostenvorauszahlungen muss der Vermieter jährlich abrechnen. Zudem hat der Vermieter dem Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zu übermitteln. Erhält der Mieter die Abrechnung später, kann der Vermieter grundsätzlich keine Nachforderungen mehr durchsetzen. Über diesen in  § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelten Sachverhalt hinaus behält der Mieter seinen Anspruch auf Erstattung des Guthabens auch dann, wenn die Abrechnung verfristet ist. Erstellt der Vermieter keine Abrechnung, sollte ihn der Mieter dazu auffordern. Dafür dient der folgende Musterbrief.

Keine Betriebskostenabrechnung: Diese Rechte hat der Mieter

Erstellt der Vermieter erst gar keine Betriebskostenabrechnung, obwohl ihn der Mieter dazu unter Fristsetzung aufgefordert hat, braucht der Mieter das nicht hinzunehmen. Besteht das Mietverhältnis auch weiterhin, kann der Mieter nach vorheriger Ankündigung die weiteren Betriebskostenvorauszahlungen zurückbehalten. Der Mieter muss aber die zurückbehaltenen Vorauszahlungen an den Vermieter nachzahlen, wenn dieser die überfällige Betriebskostenabrechnung übermittelt hat 

Ist der Mieter dagegen bereits ausgezogen, darf er die bereits gezahlten Betriebskostenvorauszahlungen – notfalls im Klagewege – zurückfordern, soweit er an diesen kein Zurückbehaltungsrecht ausüben konnte.

Daneben hat der Mieter in beiden Fällen die Möglichkeit, den Vermieter auf Erteilung der Betriebskostenabrechnung zu verklagen.

Um die von ihm gesetzte Frist zur Abrechnungserteilung nachweisen zu können, sollte der Mieter sein Aufforderungsschreiben per Einwurfeinschreiben versenden. Der Zugang beim Vermieter kann dann durch die Sendungsverfolgung Im Internet belegt werden.

Musterbrief: Aufforderung zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung

Der Mieter kann den Vermieter wie folgt auffordern, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen (Fehlende Angaben bitte ergänzen):

____________________________________________________

(Name und Adresse des Mieters)

Einwurfeinschreiben

____________________________________________________

(Name und Adresse des Vermieters) 

Erteilung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr ______________ (Jahreszahl)

Sehr geehrte Frau ______________ (Name),

sehr geehrter Herr ______________ (Name),

bekanntlich bin/sind ich/wir Mieter der Wohnung ______________ (Adresse und Lage der Wohnung, etwa Erdgeschoss rechts), die ich/wir mit Mietvertrag vom ______________ (Datum) angemietet haben. Nach dem Mietvertrag bin/sind ich/wir zur Zahlung einer monatlichen Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von ______________ Euro verpflichtet.

(ggf.: Diese Betriebskostenvorauszahlung wurde von Ihnen mit Schreiben vom ______________ (Datum) auf ______________ Euro monatlich erhöht.)

Ausweislich des Mietvertrags sind Sie mir/uns gegenüber verpflichtet, die von mir/uns geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erteilen, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB.

Der Abrechnungszeitraum für das Mietverhältnis läuft jeweils

für das Kalenderjahr vom ______________ bis ______________ (etwa vom 01.04 bis 31.03.)

Für den Abrechnungszeitraum vom ______________ bis ______________ (etwa 01.04.2019 bis 31.03.2020) haben Sie bisher noch keine Abrechnung erteilt. Daher fordere/fordern ich/wir Sie nun auf, die Abrechnung bis zum ______________ (14 Tage) hier eingehend zu erteilen.

Nach ergebnislosem Fristablauf werde/n ich/wir die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen im bestehendem Mietverhältnis bis zum Erhalt einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung für den genannten Zeitraum zurückbehalten.

Die im Rahmen des bereits beendeten Mietverhältnisses geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen zurückfordern.

Darüber hinaus behalte/n ich/wir uns vor, für den Anspruch auf Abrechnungserteilung gerichtliche Hilfe zu bemühen.

Mit freundlichen Grüßen

______________________________________

(Ort, Datum)

______________________________________

(Unterschrift Mieter)        

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Über den Autor
Wozu dieses Portal? Ganz einfach, weil der gesamte Bereich der Betriebskosten so wahnsinnig umfangreich ist und es unzählige Fragen zur Betriebskostenabrechnung gibt. Wir wollen hier Wissen für Mieter und Vermieter zusammentragen.

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