Über mietvertraglich festgelegte Betriebskostenvorauszahlungen muss der Vermieter jährlich abrechnen. Zudem hat der Vermieter dem Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zu übermitteln. Erhält der Mieter die
Hat der Mieter die alljährliche Betriebskostenabrechnung erhalten und ist damit nicht einverstanden, kann er sich zur Wehr setzen und Einwendungen erheben. Gemeint ist damit die oft gebrauchte Formulierung, dass der Mieter der Betriebskostenabrechnung „widerspricht“, wobei es aber str
Als inzwischen zweite Miete empfinden viele Mieter die monatliche Betriebskostenvorauszahlung so bereits schon als sehr hoch. Erteilt der Vermieter dann die jährliche Betriebskostenabrechnung, ist oft noch eine reichliche Nachzahlung fällig. Empfinden die Mieter diese Zahlungen genere
Erstellt der Vermieter aufgrund der Verpflichtung der Mieter zur Vorauszahlung von Betriebskosten die alljährliche Betriebskostenabrechnung, muss er dabei die Abrechnungsfrist beachten. Diese besagt, dass die Betriebskostenabrechnung den Mietern grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten
Mancher Mieter hat ständig Besuch, etwa aufgrund seiner Beziehung, durch seine minderjährigen und beim anderen Elternteil ebenden Kinder oder durch seine zahlreichen Bekannten. Ist der Besuch dauernd bei dem betreffenden Mieter anzutreffen und übernachtet dort auch noch, regt sich mei
Bei Mietern ist die Betriebskostenabrechnung besonders gefürchtet. Denn meistens ist eine erhebliche Nachzahlung fällig, die in aller Regel auch noch mit einer Erhöhung der künftigen monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen verbunden ist. Bestimmte Fragen von Mietern zur Betriebskost
Mit Sorge erwarten viele Mieter die alljährliche Betriebskostenabrechnung und fragen sich, wie hoch denn diesmal die Nachzahlung sein wird. Speziell für Personen mit einem nicht so hohen Einkommen ist die Nachzahlung ein erheblicher Kostenfaktor, der erst einmal bezahlt sein will. Um
Sind mietvertraglich Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, hat der Vermieter darüber innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Abrechnungsperiode gegenüber dem Mieter abzurechnen, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Manchmal kommt es jedoch dazu, dass sich Betriebskostena
Immer wieder kommt es vor, dass ein Vermieter jahrelang über die mietvertraglich vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungender Mieter nicht abgerechnet hat. Da auch keiner der Mieter eine Betriebskostenabrechnung verlangt hat, ist die ganze Sache„im Sande verlaufen“. Möchte der Verm
Ist mietvertraglich vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen und darauf monatliche Vorauszahlungen zu leisten hat, muss der Vermieter darüber jährlich abrechnen. Dabei hat die Betriebskostenabrechnung dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitr