In vielen Mietverträgen ist vereinbart, dass die Betriebskosten, die dem Vermieter entstehen, auf den Mieter umgelegt werden können. Das erfolgt grundsätzlich in der Weise, dass der Vermieter sämtliche entstandenen Betriebskosten zusammenstellt und nach dem jeweiligen Maßstab (flächen
Hat ein Mieter eine Betriebskostenabrechnung erhalten, der er widersprechen möchte, stellt sich die Frage, wie das rechtssicher formuliert werden soll. Denn werden beim Widerspruch bestimmte Mindestanforderungen nicht eingehalten, ist dieser bereits deswegen zum Scheitern verurteilt.
Kaum ist die Betriebskostenabrechnung (Nebenkostenabrechnung) im Briefkasten der Mieter, geht der Ärger auch schon los: Da viele Mieter die meist deutlich gestiegenen Betriebskosten (Nebenkosten) verständlicherweise nicht hinnehmen wollen, widersprechen sie der Abrechnung. Damit haben