Hat der Vermieter einer Eigentumswohnung mit seinen Mietern monatliche Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, muss er darüber jährlich abrechnen. Grundlage seiner Betriebskostenabrechnung ist die Hausgeldabrechnung, die der Vermieter ebenfalls jährlich von der Hausverwaltung erhält
Haben Wohnungseigentümer ihre Wohnung vermietet und mit dem Mieter Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, muss darüber jährlich einmal abgerechnet werden. In der Praxis neigt mancher Eigentümer dazu, die von seinem Verwalter erhaltene Jahresabrechnung über die gezahlten Hausgelder
Der Verkauf einer vermieteten Immobilie bringt Konsequenzen für Verkäufer und Erwerber mit sich, aber auch für deren Mieter. Grundsätzlich ist dieser jedoch von dem Verkauf zunächst am wenigsten betroffen, da § 566 BGB den Mieter gesetzlich für einen solchen Fall schützt. Es gilt der
Bei Eigentumswohnungen erfolgt in der Regel die Verteilung der Betriebskosten unter den Wohnungseigentümern nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile („Tausendstel“). Erstellt nun ein Wohnungseigentümer als Vermieter für seinen Mieter die Betriebskostenabrechnung (Nebenkostenabrechn