Im Mietrecht existieren zahlreiche Fristen, nach deren Ablauf der Vermieter eine Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung (Nebenkostenabrechnung) nicht mehr geltend machen kann. Ebenso kann es in eher seltenen Fällen passieren, dass Mieter den Anspruch auf ein etwaiges Guthaben
Werden Betriebskostenvorauszahlungen vom Mieter erbracht, muss der Vermieter darüber abrechnen. Dies hat innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zu erfolgen, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Vermieter ist also verpflichtet, seinem Mieter innerhal