• Startseite
  • Betriebskostenabrechnung prüfen
  • Kategorien
    • Betriebskosten
    • Betriebskostenabrechnung überprüfen
    • Betriebskostennachzahlung
    • Betriebskostenvorauszahlung
    • Eigentumswohnungen
    • Fehler in der Betriebskostenabrechnung
    • Fristen für die Betriebskostenabrechnung
    • Heizkosten
    • Mietkaution
    • Mietvertrag
    • Umlageschlüssel für Betriebskosten
    • Musterschreiben
  • Alle Fristen
    • Fristen für Mieter
    • Fristen für Vermieter



Kosten der Dachrinnenreinigung = umlagefähigen Betriebskosten?

Juni 21, 2013
von Betriebskostenabrechnung.com
0 Kommentare




In einigen Betriebskostenabrechnungen finden sich Kosten für die Dachrinnenreinigung des bewohnten Hauses. Er stellt sich hier die Frage, ob der Vermieter berechtigt ist, diese Kosten tatsächlich auf den Mieter umzulegen.

Die Kosten für die Dachrinnenreinigung werden in dem Katalog des § 2 BetrKV nicht gesondert aufgeführt. Es stellt sich somit die Frage, ob diese Kosten trotzdem umlagefähig sind. Da es keine gesetzliche Regelung zu dieser Frage gibt, mussten Gerichte hierüber entscheiden.

Wir zeigen in diesem Artikel wann der Umlage möglich ist, wann der Vermieter die Dachrinnenreinigung selbst zahlen muss und was der BGH dazu entschieden hat. Eins vorweg: Die Entscheidung hat Folgen für Mieter und Vermieter mit schmutzigen Dachrinnen.

Dachrinnenreinigung = Betriebskosten oder Instandhaltungskosten?

Der Streit entzündete sich hier an der Frage, ob es sich bei der Dachrinnenreinigung um eine Maßnahme der Instandsetzung des Gebäudes (dann wären die Kosten von dem Vermieter zu tragen) oder um Betriebskosten für den Erhalt des Gebäudes (dann sind die Kosten auf den Mieter umlagefähig) handelt.

Betriebskosten definieren sich als Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen (§ 27 Abs. 1 II. BerechnungsVO).

Instandhaltungskosten werden definiert als Kosten, die zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (§ 28 Abs. 1 II. BerechnungsVO).

BGH zur Dachrinnenreinigung: Es kommt darauf an

Im Jahr 2004 hatte der BGH (Urteil vom 7.4.2004, AZ: VIII ZR 167/03) Gelegenheit, über diese Frage höchstrichterlich zu entscheiden. Er kam dabei zu dem Ergebnis, dass zu differenzieren ist, ob es sich um regelmäßig durchzuführende Reinigungen oder um eine einmalige Dachrinnenreinigung handelt. So kann die Reinigung der Dachrinnen aus unterschiedlichen Anlässen erfolgen.

Wenn beispielsweise die Reinigung erfolgt, um die Dachrinne zu reparieren oder Verstopfungen zu beseitigen, so handelt es sich um Instandhaltungsmaßnahmen. Die dadurch entstehenden Kosten sind somit nicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegbar (Hier: weitere nicht umlagefähige Betriebskosten in einer Liste).

Anders verhält es sich dagegen, wenn die Dachrinnenreinigung in regelmäßigen Abständen erforderlich ist, beispielsweise weil das Gebäude von einem hohen Baumbestand umgeben ist. Dann sind die dafür entstehenden Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegbar.

Problematisch sind nach dieser Entscheidung des BGH nur noch die Fälle, in denen die Dachrinne nicht aus einem bestimmten Anlass, aber dennoch in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen gereinigt wird. Hier wird es hinsichtlich der Frage, ob die dafür entstehenden Kosten auf den Mieter umlegbar sind, darauf ankommen, ob es sich um regelmäßige oder unregelmäßige Kosten handelt. Regelmäßige Kosten sind nach der Differenzierung des BGH als Betriebskosten zu behandeln und damit umlagefähig.

Fazit

Wenn die Kosten für die Dachrinnenreinigung regelmäßig entstehen, sind diese in der Regel als Betriebskosten auf den Mieter umlegbar. Wird die Dachrinne nur unregelmäßig oder anlassbezogen gereinigt, handelt es sich um Instandhaltungskosten, die der Vermieter alleine zu tragen hat.

Weitere passende Artikel hier im Portal:

  1. Betriebskosten: Nicht umlagefähigen Positionen von A bis Z
  2. Nicht als Betriebskosten umlagefähig: Instandhaltung und Reparaturen
  3. Sind Kosten für Rauchmelder umlagefähige Betriebskosten?
  4. Kosten für Wachmann oder Concierge über die Betriebskosten umlagefähig?
  5. Betriebskostenabrechnung: Sonstige Betriebskosten
Über den Autor
Wozu dieses Portal? Ganz einfach, weil der gesamte Bereich der Betriebskosten so wahnsinnig umfangreich ist und es unzählige Fragen zur Betriebskostenabrechnung gibt. Wir wollen hier Wissen für Mieter und Vermieter zusammentragen.

    Hinterlassen Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

    *
    *

    captcha *

    Nutzen Sie unsere Suche


    Abrechnung prüfen lassen

    Am häufigsten gelesen:

    • Betriebskosten: Legionellenprüfung – Ist die Prüfung umlegbar? 115.9k views
    • Verteilerschlüssel für Betriebskosten 97.8k views
    • Betriebskosten: Nicht umlagefähigen Positionen von A bis Z 79.2k views
    • Guthaben aus Betriebskostenabrechnung: Auszahlung, Verjährung (+weiteres) 78.7k views
    • Betriebskosten: Heizungswartung (Was darf umgelegt werden?) 77.9k views
    • Betriebskostennachzahlung anmahnen: So gehen Vermieter vor (mit Muster) 67.1k views
    • Betriebskostenabrechnung: Kalt- und Warmwasser ohne Zähler – so wird abgerechnet 62.5k views
    • Betriebskostenabrechnung – Wann dürfen Zählerstände geschätzt werden? 55.8k views
    • Vorlage: Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung 53.6k views
    • Betriebskostenabrechnung: Verjährungsfristen für Mieter und Vermieter 53.5k views

    Kategorien

    • Betriebskosten
    • Fristen für die Betriebskostenabrechnung
    • Umlageschlüssel für Betriebskosten
    • Betriebskostenabrechnung überprüfen
    • Fehler in der Betriebskostenabrechnung
    • Betriebskostenvorauszahlung
    • Betriebskostennachzahlung
    • Mietkaution
    • Mietvertrag
    • Musterschreiben
    • Heizkosten
    • Eigentumswohnungen

    Beliebte Artikel

    • Betriebskosten: Legionellenprüfung – Ist die Prüfung umlegbar?
    • Verteilerschlüssel für Betriebskosten
    • Betriebskosten: Nicht umlagefähigen Positionen von A bis Z
    • Guthaben aus Betriebskostenabrechnung: Auszahlung, Verjährung (+weiteres)
    • Betriebskosten: Heizungswartung (Was darf umgelegt werden?)

    Neueste Beiträge

    • Muster für Mieter: Bankverbindung mitteilen (Guthaben Betriebskostenabrechnung)
    • Betriebskosten nachträglich auf Mieter umlegen (nach erfolgter Abrechnung)
    • Musterbrief: Aufforderung zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung
    • Mietausfallversicherung über Gebäudeversicherung umlagefähig?
    • Mieter widerspricht Betriebskostenabrechnung: Wie geht es jetzt weiter?

    Archiv

    Suche


    • Impressum & Rechtliches
    • Datenschutzerklärung