• Startseite
  • Betriebskostenabrechnung prüfen
  • Kategorien
    • Betriebskosten
    • Betriebskostenabrechnung überprüfen
    • Betriebskostennachzahlung
    • Betriebskostenvorauszahlung
    • Eigentumswohnungen
    • Fehler in der Betriebskostenabrechnung
    • Fristen für die Betriebskostenabrechnung
    • Heizkosten
    • Mietkaution
    • Mietvertrag
    • Umlageschlüssel für Betriebskosten
    • Musterschreiben
  • Alle Fristen
    • Fristen für Mieter
    • Fristen für Vermieter



Betriebskosten: Ist der Zählertausch (statt Eichung) umlagefähig?

September 20, 2014
von Betriebskostenabrechnung.com
0 Kommentare




Der Vermieter muss einerseits nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) – bis auf wenige Ausnahmen – die Heiz- und Warmwasserkosten mindestens zu 50 % nach Verbrauch abrechnen, wozu Zähler erforderlich sind. Andererseits ist in zahlreichen Landesbauordnungen die Installation von Kaltwasserzählern bzw. -uhren angeordnet.

Während die verbrauchsabhängige Abrechnung nach der HeizkostenV grundsätzlich Pflicht ist, muss die Umlage der Kaltwasser- bzw. Brauchwasserkosten im Mietvertrag vereinbart sein. Zu den umlagefähigen Kosten gehören auch die Eichkosten der Zähler. Statt einer Eichung werden die Zähler aber komplett ausgetauscht, so dass die Umlagefähigkeit des Austausches zu hinterfragen ist.

Eichgesetz: Eichung oder Austausch ist Pflicht

Das Eichgesetz (EichG) schreibt, vor, dass Kaltwasserzähler alle sechs und Warmwasserzähler alle fünf Jahre zu eichen sind. Die jeweiligen Fristen beginnen dabei zum Jahresende desjenigen Jahres, in dem die Zähler zuletzt geeicht wurden. Das Datum steht auf einer Plombe oder Marke an Gerät. Nach Ablauf der Fristen ist die Verwendung der Zähler nicht mehr statthaft, § 25 EichG. Die mit ihnen gemessenen Verbrauchswerte dürfen daher in der Betriebskostenabrechnung nicht berücksichtigt werden (so für Kaltwasseruhren bei der Hausgeldabrechnung von Wohnungseigentümergemeinschaften: Bayrisches Oberstes Landesgericht (BayObLG, Beschluss vom 23.03.2005, Az.: 2Z BR 236/04), es sei denn, der Vermieter kann darlegen und beweisen, dass die abgelesen Werte zutreffend sind. Das kann etwa durch die Vorlage der Prüfbescheinigung einer staatlich anerkannten Prüfstelle geschehen, wonach die Messtoleranzgrenzen eingehalten waren (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 17.11.2010, Az.: VIII ZR 112/10).

Daneben ist die Verwendung ungeeichter Wasserzähler eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Deshalb ist der Zählertausch umlagefähig

Als verbrauchsunabhängige Kosten dürfen die Eichkosten der Zähler für den Heizenergie- und Warmwasserverbrauch nach § 2 Nr. 4a Betriebskostenverordnung (BetrKV) sowie § 7 Abs. 2 HeizkostenV auf die Mieter umgelegt werden. Für Kaltwasserzähler folgt dies aus § 2 Nr. 2 BetrKV. In der Praxis erfolgt aber keine Eichung, sondern ein kompletter Austausch der Zähler. Hintergrund ist, dass eine Nacheichung vor Ort kaum möglich und ein Austausch daher erforderlich ist. Daher dürfen auch die Kosten für den Austausch der Zähler auf die Mieter umgelegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, dass diese Kosten nur im Turnus von 5 bzw. 6 Jahren anfallen.

Nicht umlagefähig sind als Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung die aufgewendeten Gelder für die Ersatzbeschaffung defekter Zähler oder Reparaturen.

Erfolgt die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten wegen ungeeichter Zähler nicht verbrauchsabhängig, ist der Mieter berechtigt, seinen Kostenanteil Betriebskostenabrechnung um 15 % kürzen, § 12 Abs. 1 HeizkostenV. Dieses Kürzungsrecht darf aber nicht ausgeübt werden, wenn der Vermieter den Verbrauch schätzen durfte und nicht mehr als 25 % der Wohnfläche des Hauses betroffen war.

 

Weitere passende Artikel hier im Portal:

  1. Nicht als Betriebskosten umlagefähig: Instandhaltung und Reparaturen
  2. Betriebskosten: Zählermiete – Umlagefähig oder nicht?
  3. Ist Hecke schneiden als Teil der Betriebskosten umlagefähig?
  4. Austausch von Rauchmeldern über die Betriebskosten umlagefähig?
  5. Kosten für Wachmann oder Concierge über die Betriebskosten umlagefähig?
Über den Autor
Wozu dieses Portal? Ganz einfach, weil der gesamte Bereich der Betriebskosten so wahnsinnig umfangreich ist und es unzählige Fragen zur Betriebskostenabrechnung gibt. Wir wollen hier Wissen für Mieter und Vermieter zusammentragen.

    Hinterlassen Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

    *
    *

    captcha *

    Nutzen Sie unsere Suche


    Abrechnung prüfen lassen

    Am häufigsten gelesen:

    • Betriebskosten: Legionellenprüfung – Ist die Prüfung umlegbar? 103.5k views
    • Verteilerschlüssel für Betriebskosten 92.9k views
    • Betriebskosten: Nicht umlagefähigen Positionen von A bis Z 72.6k views
    • Guthaben aus Betriebskostenabrechnung: Auszahlung, Verjährung (+weiteres) 63.8k views
    • Betriebskosten: Heizungswartung (Was darf umgelegt werden?) 58k views
    • Betriebskostenabrechnung: Verjährungsfristen für Mieter und Vermieter 49.7k views
    • Vorlage: Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung 48.7k views
    • Betriebskostennachzahlung anmahnen: So gehen Vermieter vor (mit Muster) 48.3k views
    • Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung einlegen 44.2k views
    • Betriebskostenabrechnung – Wann dürfen Zählerstände geschätzt werden? 44k views

    Kategorien

    • Betriebskosten
    • Fristen für die Betriebskostenabrechnung
    • Umlageschlüssel für Betriebskosten
    • Betriebskostenabrechnung überprüfen
    • Fehler in der Betriebskostenabrechnung
    • Betriebskostenvorauszahlung
    • Betriebskostennachzahlung
    • Mietkaution
    • Mietvertrag
    • Musterschreiben
    • Heizkosten
    • Eigentumswohnungen

    Beliebte Artikel

    • Betriebskosten: Legionellenprüfung – Ist die Prüfung umlegbar?
    • Verteilerschlüssel für Betriebskosten
    • Betriebskosten: Nicht umlagefähigen Positionen von A bis Z
    • Guthaben aus Betriebskostenabrechnung: Auszahlung, Verjährung (+weiteres)
    • Betriebskosten: Heizungswartung (Was darf umgelegt werden?)

    Neueste Beiträge

    • Mietausfallversicherung über Gebäudeversicherung umlagefähig?
    • Mieter widerspricht Betriebskostenabrechnung: Wie geht es jetzt weiter?
    • Erhöhung der Betriebskostenpauschale: Muster für Vermieter
    • Mieter zahlt Betriebskosten nicht – Was tun als Vermieter?
    • Betriebskostenpauschale: Richtige Formulierung für den Mietvertrag

    Archiv

    Suche


    • Impressum & Rechtliches
    • Datenschutzerklärung

    Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.VerstandenDatenschutzerklärung