In einem Mietvertrag können die Parteien vereinbaren, dass der Mieter neben der Miete auch die Betriebskosten zu tragen hat. Der Begriff der Betriebskosten wird dabei in § 556 Abs. 1 S. 2 BGB definiert als „Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bes
Die Betriebskostenabrechnung muss formell und materiell (inhaltlich) ordnungsmäß, also richtig sein. Um die Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zu erfüllen, muss die Abrechnung folgende Punkte enthalten: (1.) eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, (2.) die Angabe
Der Vermieter muss dem Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen (Abrechnungsfrist). Danach ist der Vermieter mit der Geltendmachung von Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen (Ausschlussfrist),
Unter Mietern ist es zwar inzwischen bekannt, dass der Vermieter dem Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen bzw. aushändigen muss, § 556 Abs. 3 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Umgekehrt hat a
Alle Unkosten und Aufwendungen, die Vermieter für ihre Immobilie haben, sind auf ihre Mieter nicht umlegbar. Umlagefähig sind nur die 17 verschiedenen Kostenarten, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt sind. Hinzu kommt, dass die nicht nur die Betriebskostenvorauszah
Ein Wechsel der Mietpartei fällt in den seltensten Fällen mit dem Ende der Abrechnungsperiode zusammen, insbesondere, wenn die Abrechnungszeiträume für Betriebskosten (üblicherweise 01.01.-31.12.) und Heiz-/Warmwasserkosten (zumeist mitten im Jahr, z.B. 01.05.-30.04.) auseinander fall
In vielen Mietverträgen ist vereinbart, dass die Betriebskosten, die dem Vermieter entstehen, auf den Mieter umgelegt werden können. Das erfolgt grundsätzlich in der Weise, dass der Vermieter sämtliche entstandenen Betriebskosten zusammenstellt und nach dem jeweiligen Maßstab (flächen
Gerade im Zusammenhang mit der Betriebskostenabrechnung gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Fristen. Diese reichen von der Abrechnungsfrist für den Vermieter bis zur Widerspruchsfrist für den Mieter. Daneben gilt es die unterschiedlichen Arten wie Ausschluss- und Verjährungsfr