Der Vermieter hat über die vom Mieter erhaltenen Betriebskostenvorauszahlungen jährlich abzurechnen, wobei dem Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein muss, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuc
Mietvertraglich vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters muss der Vermieter jährlich abrechnen. Dabei ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zu übermitteln. E
Über mietvertraglich festgelegte Betriebskostenvorauszahlungen muss der Vermieter jährlich abrechnen. Zudem hat der Vermieter dem Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zu übermitteln. Erhält der Mieter die
Zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören nach § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung (BetrVK) auch die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, speziell die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, ferner der Glasversiche
Hat der Mieter die alljährliche Betriebskostenabrechnung erhalten und ist damit nicht einverstanden, kann er sich zur Wehr setzen und Einwendungen erheben. Gemeint ist damit die oft gebrauchte Formulierung, dass der Mieter der Betriebskostenabrechnung „widerspricht“, wobei es aber str
Gerade private Vermieter, die kleinsten Wohnraum oder Wohnungen auf Zeit vermieten, möchten den damit verbundenen Verwaltungsaufwand reduzieren. Sie vereinbaren daher im Mietvertrag – statt der sonst üblichen Betriebskostenvorauszahlung, über die alljährlich abzurechnen ist – eine vo
Mancher Mieter zahlt zwar die eigentliche Miete (Kaltmiete, Grundmiete, Nettomiete). Die mietvertraglich vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen bleiben aber vollständig oder zum einem Teil aus. Für den Vermieter stellt sich damit die Frage: Mieter zahlt Betriebskosten nicht – was
Möchten Vermieter die Betriebskosten auf ihre Mieter abwälzen, ist dazu eine mietvertragliche Vereinbarung erforderlich. In der Praxis entscheiden sich Vermieter überwiegend dafür, monatliche Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters vertraglich festzulegen, wobei alljährlich über di
Manchmal möchte der Vermieter den Verteilerschlüssel (Umlageschlüssel) für die Betriebskosten ändern. Zu den typischen Fällen gehören die Umstellung des Verteilerschlüssels auf erfassten Verbrauch, so etwa nach dem Einbau von Kaltwasseruhren im Mietobjekt oder von einem im Zweifamilie