Der Winterdienst, also die Bekämpfung von Eis und Schnee, obliegt eigentlich den Gemeinden. Zahlreiche Gemeinden haben diese Verpflichtung jedoch durch die jeweilige Gemeindesatzung (Straßenreinigungssatzung) auf die Immobilieneigentümer delegiert. Hinzu kommt, dass die Eigentümer für
Mancher Vermieter hat wenig Lust, über die Betriebskosten abzurechnen. Daher drückt er sich jahrelang vor der Erteilung der Betriebskostenabrechnungen und hofft, dass seine Mieter die Angelegenheit auf sich beruhen lassen. Ein solches Verhalten kann jedoch teure Folgen für den Vermiet
Ist mietvertraglich vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen und darauf monatliche Vorauszahlungen zu leisten hat, muss der Vermieter darüber jährlich abrechnen. Dabei hat die Betriebskostenabrechnung dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitr
Ist ein Aufzug im Mietobjekt vorhanden, ist das zwar angenehm, aber auch nicht billig. Viele Mieter möchten daher ganz genau wissen, welche Kosten für den Aufzug in der Betriebskostenabrechnung auftauchen dürfen. Fest steht jedenfalls, dass der Vermieter die Kosten für den Betrieb des
Hat der Vermieter im Mietvertrag Betriebskostenvorauszahlungen und die Umlage der Betriebskosten vereinbart, darf er die Kosten der Gartenpflege grundsätzlich auf die Mieter verteilen. Denn die Kosten der Gartenpflege sind umlagefähig, § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung (BetrVK). Dam
Nach den meisten Mietverträgen hat der Mieter die Betriebskosten zu tragen und darauf monatlich eine Vorauszahlung zu leisten. Endet der Mietvertrag und zieht der Mieter aus der Wohnung aus, darf der Vermieter nur die bis zum Ende des Mietverhältnisses angefallen Betriebskosten abrech
Wachmann, Concierge, Pförtner, Portier, Doorman – schillernde Bezeichnungen für das Sicherheitspersonal an Eingängen und Ausgängen eines Gebäudes oder Areals sind inzwischen gang und gäbe. War der Wachmann oder Concierge in Deutschland ursprünglich nur in größeren Büro-, Gewerbe- und
Ist im Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vereinbart, darf der Vermieter auch die Kosten des Winterdienstes auf die Mieter verteilen. Gemeint sind mit Winterdienst die Ausgaben, die dem Vermieter durch das Räumen des Schnees einschließlich des Aufbringens von Streugut bei Glatt
Ist mietvertraglich vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat, muss der Vermieter über die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen jährlich abrechnen. Dabei kommt es häufiger vor, dass der Mieter mit der Betriebskostenabrechnung oder mit einzelnen Positionen nicht