Die Warmwasserkosten sind nicht nur nach § 2 Nr. 5 Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig. Sondern sie müssen grundsätzlich nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) über einen eigenen geeichten Warmwasserzähler erfasst sowie mindestens zu 50% nach Verbrauch abgerechnet werde
Hat der Vermieter mit dem Mieter im Mietvertrag Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, können auch die Kosten der Wasserversorgung umgelegt werden, § 2 Nr. 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Gemeint ist damit die Versorgung mit Kaltwasser. Demgegenüber bestehen für die Versorgung
Bei der Heizungsanlage darf der Vermieter auch die „Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums“
Sind im Mietvertrag Betriebskostenvorauszahlungen wirksam vereinbart, kann der Vermieter die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgelisteten 17 verschiedenen Kostenarten auf den Mieter umlegen. Dabei handelt es sich auch um Leistungen, die in der Regel von Drittpersonen bzw. Dr
Die anfallenden Kosten für die Ungezieferbekämpfung kann der Vermieter auf seine Mieter verteilen, § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Dazu muss die Umlage aber im Mietvertrag vereinbart sein. Dies geschieht dadurch, dass der Vermieter die Position „Ungezieferbekämpfung“ konk
Neben den Kosten für den Betrieb der Heizungsanlage kann der Vermieter u. a. auch die Kosten für deren Pflege und Reinigung auf seine Mieter umlegen, § 2 Nr. 4a Betriebskostenverordnung (BetrKV). Voraussetzung ist, dass die Umlage dieser Kosten im Mietvertrag vereinbart ist. Bei ölbet
Die Grundsteuer darf der Vermieter auf seine Mieter vollständig umlegen, § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Erforderlich ist dafür aber, dass die Umlage der Grundsteuer im Mietvertrag auch vereinbart ist. Dazu muss der Vermieter die Position „Grundsteuer“ genau bezeichnen od
Zu den Betriebskosten, die der Vermieter auf seine Mieter umlegen kann, zählen auch die Kosten der Beleuchtung, § 2 Nr. 11 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Voraussetzung für diese Verteilung ist, dass der Vermieter dies im Mietvertrag mit den Mietern vereinbart hat. Die Umlage richt
Hat der Vermieter einer Eigentumswohnung mit seinen Mietern monatliche Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, muss er darüber jährlich abrechnen. Grundlage seiner Betriebskostenabrechnung ist die Hausgeldabrechnung, die der Vermieter ebenfalls jährlich von der Hausverwaltung erhält
Während manche Mieter der alljährlichen Betriebskostenabrechnung ob der meist saftigen Nachforderung mit Bangen entgegen sehen, erhalten andere Mieter erst gar keine Abrechnung über ihre geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen. Die Gründe dafür können vielfältig sein: Schlechte Orga