Ist im Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vereinbart, darf der Vermieter auch die Kosten des Winterdienstes auf die Mieter verteilen. Gemeint sind mit Winterdienst die Ausgaben, die dem Vermieter durch das Räumen des Schnees einschließlich des Aufbringens von Streugut bei Glatt
Meistens wird im Mietvertrag die Verteilung der Betriebskosten auf die Mieter vereinbart. Dazu gehören auch die Kosten für Aufzug und Treppenhausreinigung, so dass die Mieter dafür ebenfalls zur Kasse gebeten werden. Hat nun eine Wohnung einen separaten Eingang, der von außen unmittel
Wohnungssuchende werden bei der Frage nach den Kosten für das mögliche neue Heim häufig mit den Begriffen „Kalt- und Warmmiete“ konfrontiert. Was darunter genau verstanden wird, ist aber nicht allen Mietern klar. Die Kenntnis dieser Begriffe ist jedoch äußerst wichtig, damit die Koste
Ob die Kosten der Treppenhausreinigung in der Betriebskostenabrechnung auftauchen dürfen, richtet sich regelmäßig nach dem Mietvertrag oder der zum Mietvertrag gehörenden Hausordnung. Entweder ist dort geregelt, dass jeder Mieter die Treppe zu seiner Etage sowie Dachböden, Keller, Was
Möchte der Vermieter an seinem Mietobjekt einen Garten neu anlegen, stößt das nicht immer auf Begeisterung. Viele Mieter fragen sich, ob die Neuanlage des Gartens über die Betriebskosten umlegbar ist oder nicht. Dabei ist allerdings zu unterscheiden, ob es sich um eine erstmalige Neua
Ein gepflegter Garten ist ein schöner Anblick und erfreut auch die Mieter. Damit fangen die Fragen zur Umlagefähigkeit der Kosten für die Gartenpflege aber auch schon an. Herumgesprochen hat sich sicherlich, dass die Aufwendungen für die Gartenpflege in der Betriebskostenabrechnung um
In Wohngebäuden besteht bis auf wenige Ausnahmen (etwa Feuerlöscherpflicht in der Baugenehmigung) keine Verpflichtung zur Anbringung von Feuerlöschern. Speziell die Feuerwehren empfehlen jedoch auch für Privathaushalte das Vorhalten dieser Löschgeräte, um damit einen etwaigen Entstehu
Die Rückschnitte oder das Fällen von Bäumen kann eine teure Angelegenheit werden. Daher ist es verständlich, dass der Vermieter diese Kosten auf seine Mieter abwälzen möchte. In Mietverträgen ist daher häufig die Umlage der Betriebskosten auf die Mieter vereinbart. Zu diesen umlegbare
Schädlinge und Ungeziefer im Mietobjekt rufen regelmäßig Ekelgefühle bei den Bewohnern hervor. Während vereinzelt auftretende Insekten und auch eine einzelne Maus vom Mieter hinzunehmen sind, braucht er vermehrt in Erscheinung tretende Schädlinge und Ungeziefer nicht zu akzeptieren. S
Hat der Vermieter (oder Hausverwalter) als Arbeitgeber einen Gärtner, einen Hausmeister und/oder eine Reinigungskraft eingestellt, die sich um das Mietobjekt kümmern, erhalten diese Arbeitnehmer dafür eine Vergütung. Je nach Höhe der Vergütung fallen darauf bei einer versicherungspfli