Im Mietvertrag über freien Wohnraum kann vereinbart werden bzw. gilt grundsätzlich im Falle keiner anderweitigen Vereinbarung, dass die Betriebskosten (Nebenkosten) anteilig nach der Wohnfläche (Quadratmeter) umgelegt werden, § 556a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Handelt es sic
Ob nun im Mietvertrag eine Betriebskostenvorauszahlung oder eine Betriebskostenpauschale vereinbart ist: Die Bestimmungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) sind grundsätzlich zu beachten und können mietvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Der Vermieter muss daher in der Regel
Hat der Vermieter dem Mieter eine formell und inhaltlich ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung (Nebenkostenabrechnung) mit einer Nachforderung fristgerecht übermittelt, kann es passieren, dass der Mieter trotzdem nicht zahlt. Die Gründe dafür sind vielfältig: Mancher Mieter reagiert
Über im Mietvertrag vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen muss der Vermieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode abrechnen, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Bei fehlenden, verspäteten oder manchmal auch fehlerhaften Betriebskostenabrechnungen kann der
Bekanntlich muss der Vermieter über die Betriebskostenvorauszahlungen (Nebenkostenvorauszahlungen) jährlich abrechnen, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In Zeiten des Internets und der elektronischen Kommunikation stellt sich die Frage, inwieweit die Übersendung der Betriebs
Auch der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung muss jährlich über die von seinem Mieter erhaltenen Betriebskostenvorauszahlungen (Nebenkostenvorauszahlungen) abrechnen. Allerdings ist es nicht zulässig, wenn der Vermieter seine vom Hausverwalter erhaltene Jahresabrechnung „mal
Wurden im Mietvertrag Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, hat der Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraums darüber abzurechnen, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dazu ist es erforderlich, dass der Vermieter in der Betriebskostenabrechnu
Wenn der Vermieter über die erhaltenen Betriebskostenvorauszahlungen jährlich abrechnet, muss er in der Betriebskostenabrechnung die angefallen Betriebskosten einzeln auflisten und auf die betreffenden Wohnungen verteilen. Dabei ist als Umlageschlüssel bzw. Verteilerschlüssel die Wohn
Der Vermieter muss über die erhaltenen Betriebskostenvorauszahlungen jährlich abrechnen, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dabei sind die angefallen Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung im Einzelnen exakt aufzuführen und auf die einzelnen Wohnungen zu verteilen. Wu